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Verpackungsgesetz

Veröffentlicht am 05. Februar 2021

Erklärung gemäß dem Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG)

1. Auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes 2019 übernehmen wir (Kunde) hiermit die Pflicht zur Registrierung bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ nach § 9 sowie die Entrichtung des Lizenzentgeltes der gelieferten Serviceverpackungen von der Firma Keppel GmbH.

2. Ebenso übernehmen wir die Pflicht zur Datenmeldung nach § 10 VerpackG.

3. In Zukunft möchten wir demnach von der Fa. Keppel GmbH unlizenzierte Ware (Serviceverpackungen) erhalten.

    Ich erkläre mich mit dem Passus zum Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) einverstanden:

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    Wenn Sie Fragen haben rufen Sie uns einfach an unter 05201 971790 oder schreiben Sie eine Mail an info@keppel-gmbh.de.

    Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.