Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers. Zusätzliche Nebenabreden, Änderungen des geschlossenen Vertrages und dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Wenn der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht anwenden konnte, z. B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei.
2. Lieferung, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeit. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen verrechnet. Ab 100,00 € Nettowarenwert liefern wir frei Haus. Für Rechnungen unter 100,00 € Nettowarenwert wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,50€ zzgl. MwSt. berechnet. Des Weiteren berechnen wir eine Mautgebühr von 1,69€ pro Auftrag eines Lieferdatums.
3. Umfang der Lieferung
Der Käufer ist verpflichtet die Ware abzunehmen, sobald ihm die Versandbereitschaft angezeigt ist. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, können wir eine angemessene Lagergebühr berechnen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.
4. Lieferfristen
Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher – schriftlicher – Vereinbarung verbindlich. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Schadenersatzansprüche aus Verzug oder verschuldeter Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Kaufleuten ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beschränkt sich der Scha-denersatzanspruch auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Rechnungswertes der Lieferung oder Leistung, mit der wir uns in Verzug befinden oder die uns unmöglich geworden sind, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.
5. Zahlung
Es gelten die umseitig vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wir haften nicht für die rechtzeitige und/oder formrichtige Vorlage von Wechseln und Schecks. Wechselkosten und Spesen sind vom Käufer zu tragen. Kommt der Käufer bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wird sofort der gesamte Restbetrag fällig. Ab der 2. Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr von 5,00 €. Im Verzugsfalle hat der Käufer als Schadenersatz mindestens Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu zahlen. Der Käufer hat auch unsere im Zusammenhang mit dem Verzug entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen, insbesondere die Kosten in- und ausländischer Rechtsanwälte. Ist ein Bonus-System vereinbart, entfällt ein Bonus-Anspruch bei Zahlungsverzug, und zwar rückwirkend für den gesamten Bonus-Zeitraum, in welchem der Zahlungsverzug eintritt.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an der von uns zu liefernden Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und den Nebenforderungen und bis zur Zahlung unserer sämtlichen, zum Zeitpunkt der Lieferung entstandenen anderweitigen Forderungen vor. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die Rücknahme gilt nicht zugleich als Rücktritt vom Vertrag. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forde¬rungen tritt der Käufer hiermit zur Sicherheit an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir können die Befugnisse des Käufers zur Weiterveräußerung und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie zum Forderungseinzug widerrufen, wenn der Käufer mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug kommt. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, sonstiges Sicherungseigentum oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
7. Mängelrügen und Gewährleistungen
Erkennbare Mängel im Sinne der §§ 377, 378 HGB müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware uns angezeigt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zugang bei uns an. Dieselben Rügefristen gelten für versteckte Mängel ab ihrer Entdeckung. Rückgaben sind generell nur nach vorheriger Absprache innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung möglich!
8. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und bei Fällen, in denen ausnahmsweise Eigenschaften zugesichert wurden, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten. Der Abnehmer hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der Vertragspartner ist Halle (Westf.). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und seiner Begründung ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Halle (Westf.), wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Stand: 11/18
KK Keppel & Kompagnon | Keppel GmbH
Kreisheide 4 | 33790 Halle (westf.)
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