Veröffentlicht am 28. Juni 2021
Gute Nachrichten für zugelassene Pflegeeinrichtungen: Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung, während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie wurde vom Bundesrat bis zum 30. September 2021 verlängert. Das bedeutet, dass die Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit haben, coronabedingte Mehrausgaben für z.B. Schutzmasken, Mehrmengen an Desinfektionsmittel oder Corona-Schnelltests sowie Mindereinnahmen gemäß § 150 SGB XI geltend machen können.
Die offizielle Verordnung finden Sie hier.
Falls Sie Fragen zu persönlichen Schutzausrüstung, Schutzmasken oder Corona-Schnelltests haben, hilft Ihnen unserem Innendienst-Team unter 05201 971790 oder per Mail an info@keppel-gmbh.de gerne weiter.
„Für uns sind die Menschen das Wichtigste. Für Ihre Zufriedenheit machen wir fast jeden Tag das Unmögliche möglich.“
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